Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemein/Geltungsbereich
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Für die Geschäftsbeziehung zwischen Equivaleur (nachfolgend „Equivaleur“) und dem Besteller (Kunde) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie durch Equivaleur schriftlich bestätigt worden sind. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.equivaleur.com publiziert. Zusätzlich kann auf Wunsch eine gedruckte Fassung der AGB bezogen werden.
§ 2 Vertragsschluss
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Die Angebote in den Katalogen von Equivaleur und auf der Website www.Equivaleur.com sind unverbindlich. Preis- und Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Ein Vertrag zwischen Equivaleur und dem Kunden kommt nach der Bestellung des Kunden erst durch die Lieferung der bestellten Ware oder die Auftragsbestätigung durch Equivaleur zustande. Reagiert Equivaleur nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Bestellung als abgelehnt. Nur schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) bestätigte Aufträge binden Equivaleur. Auch Änderungen eines Angebotes oder eines Vertrages wie insbesondere in Bezug auf Mengen, Preise, Technik und Termine binden Equivaleur nur, wenn sie von Equivaleur schriftlich bestätigt werden. Mündliche oder telefonische Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Angebot
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Sämtliche Produktbeschreibungen, Bilder, Fotos, Text- und Mediendaten unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht von Equivaleur. Die in den Verkaufsunterlagen und auf der Website www.Equivaleur.com enthaltenen Produkte sind rechtlich geschützt; Nachbau und Imitationen dieser Produkte sind verboten und werden sanktioniert.
§ 4 Preise
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Alle auf den Rechnungen angezeigten Preise sind Nettopreise exkl. MWST und exkl. Verpackungs- und Versandkosten.
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Für Kleinmengen (d.h. bis zu einem Bestellwert von CHF 500.00) wird kein Rabatt gewährt. Preisveränderungen und Anpassungen für Produkte und Leistungen sind jederzeit möglich. Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders beschrieben, verstehen sich die angegebenen Preise jeweils für ein Stück.
§ 5 Zahlung
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Zahlungen per Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Abhängig von Bonität, Vertragsgegenstand und Vertragsvolumen behält sich Equivaleur eine davon abweichende Zahlungsweise oder eine zusätzliche Absicherung der Vorleistung vor.
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Bei Aufträgen über CHF 15'000 behält sich Equivaleur vor, eine Anzahlung von 30% einzufordern, zahlbar innert 15 Tagen nach Erhalt der Teilrechnung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist Equivaleur berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe von 5% sowie Mahngebühren zu berechnen; die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
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Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Equivaleur. Equivaleur ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Equivaleur nicht zulässig.
§ 7 Lieferung
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Die Liefer- und Verpackungskosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Es werden dem Kunden die für Equivaleur anfallenden Lieferkosten weiterverrechnet. Die Lieferung erfolgt – ohne spezifische Anweisung des Bestellers – je nach Beschaffenheit der Ware, mit dem wirtschaftlichsten und zweckmäßigsten Transportmittel, vorzugsweise per Bahn, Post oder Paketzustelldienst.
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Equivaleur haftet nicht für Lieferungsverzögerungen, die von Dritten verursacht werden. Mit Übergabe der bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Spediteur, o.a.) gilt der Vertrag als erfüllt und das Risiko geht auf den Besteller über. Allfällige Beanstandungen bezüglich der Lieferung sind innert 4 Tagen nach erfolgter Lieferung zu melden.
§ 8 Lieferzeiten
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Die meisten Normartikel werden im Auslieferungslager von Equivaleur gelagert und sind sofort lieferbar. Für auftragsspezifische Lieferungen beträgt die Lieferfrist ca. 4-6 Wochen, für Großaufträge ca. 6-8 Wochen. Für sämtliche Bestellungen, welche nicht sofort lieferbar sind, wird die approximative Lieferwoche in der eine Auftragsbestätigung angegeben.
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Im Falle der Nicht-Verfügbarkeit der bestellten Ware behält sich Equivaleur vor, nicht zu liefern. In diesem Fall wird der Kunde umgehend informiert und bereits erhaltene Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet. Eine Lieferverzögerung berechtigt weder zur Auftragsannullation noch zu einem Preisnachlass oder zu Schadenersatz.
§ 9 Equivaleur Qualitätsgarantie
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Equivaleur gewährt für die Produkte eine Fehlerfreiheit der Produkte und Verarbeitung, nicht jedoch für fehlerhafte Anwendung.
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Es gelten 12 Monate Mindestgarantie ab Auslieferungsdatum.
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Darüber hinaus haftet Equivaleur für direkte Schaden nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder der Nichteinhaltung einer ausdrücklich gewährten Garantie seitens Equivaleur.
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Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen leichtem Verschulden seitens Equivaleur ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auch bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen seitens Equivaleur auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Equivaleur haftet in keinem Fall für Folgeschäden. Für Schäden dritter Personen haftet Equivaleur nur im Rahmen zwingender Produkthaftungsvorschriften. Jede darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Equivaleur hat ein Recht auf Nacherfüllung/Nachbesserung. Die Beachtung geltender öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, ist ausschließlich Sache der Kunden.
§ 10 Rücknahme/Umtausch
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Rücknahmen oder Umtausch, die nicht auf einem Warenmangel beruhen und auf die keine sonstige gesetzliche Rechtsansprüche bestehen, sind nur möglich, wenn ausnahmsweise ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde. Bei entsprechender Vereinbarung werden folgende Kosten (in Bezug zum Warenwert) für die Auftragsbearbeitung und die bereits erfolgten Umtriebe in Rechnung gestellt: Für Lagerartikel 20%, jedoch mindestens EUR 40.00, für Aufträge mit Lieferfrist 30%, jedoch mindestens EUR 100.00. Für kundenspezifische Anfertigungen ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Anwendbar ist Österreichisches Recht, im internationalen Verhältnis unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Feldkirch.